Unternehmen droht Nachzahlung der Künstlersozialabgabe

Veröffentlicht: 16. August 2007, 08:22 in & von Guido Peters | 3 Kommentar(e)

Am 15.06.2007 ist das 3. KSVG – Änderungsgesetz in Kraft getreten. Seit dem 01.07.2007 wird jetzt die Deutsche Rentenversicherung die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Arbeitgebern übernehmen. Der Gesetzgeber erhofft sich durch diese Änderung eine umfassendere Kontrolle der Abgabe. Schließlich verfügt der Betriebsprüfdienste der Deutsche Rentenversicherung über rund 3.600 Mitarbeiter. Die Künstlersozialkasse bleibt weiterhin zuständig für Unternehmen ohne Beschäftigte. Unternehmen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und hohe Nachzahlungen in die Künstlersozialversicherung. Viele Unternehmer sind sicher der Annahme nicht abgabepflichtig zu sein, doch das kann schnell ein Irrtum sein. Wird regelmäßig eine Presseagentur, ein Webdesigner oder eine Werbeagentur vom Unternehmer beauftragt liegt bereits eine Abgabepflicht vor. Derzeit sind hier 5,1% des Rechnungsbetrags an die Künstlersozialkasse zu zahlen.

Das “regelmäßig” im Gesetz ist nicht genau definiert. Die Künstlersozialkasse definiert den Begriff für den Bereich “Design” wie folgt:

Bezieht sich die Auftragserteilung nicht auf Veranstaltungen, sondern auf andere Maßnahmen im Rahmen der Eigenwerbung oder nach der Generalklausel (z. B. Erstellung einer Internetseite, Entwurf eines Flyers, Gestaltung eines Geschäftsberichts oder Nutzung von Design-Leistungen), reicht bereits eine einmal jährliche Auftragserteilung oder Nutzung aus. Bei größeren Intervallen als einem Kalenderjahr ist die Voraussetzung “nicht nur gelegentlich” auch erfüllt, wenn Ausstellungen oder Werbemaßnahmen regelmäßig alle drei oder fünf Jahre stattfinden.

Es ist zu empfehlen sich mit dem Thema kurz zu beschäftigen und zu prüfen ob eine Abgabepflicht vorliegt.


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Kommentare zum Thema Unternehmen droht Nachzahlung der Künstlersozialabgabe:

1 | Christian Kuhn schrieb am Aug 16, 11:07

In der Tat erhält dieses Thema z. Zt. einige Aufmerksamkeit in den Online-Medien. Doch wie ich finde, immer noch viel zu wenig. Zwar handelt es sich beim KSVG um geltendes Bundesrecht bereits seit Anfang der 80er, doch ist mir persönlich nicht ein einziges Unternehmen bekann, welches bisher von der Abgabepflicht überhaupt wusste! In unsrem Fall konnte nicht mal unser Steuerberater damit etwas anfangen… Weder Kunden noch Partner aus unserer Branche sind sich dessen bewusst. Ein großes Problem, wie ich finde! Denn liest man den Gesetzestext genau, wird schnell deutlich, dass so ziemlich jede Firma, die in gewisser Regelmäßigkeit künstlerische oder publizistische Werke einkauft (das betrifft dann schon die eigene Visitenkarte), auch zu den abgabepflichtigen Unternehmen gehört. Auf die dt. Wirtschaft wird also nach der Gesetzesänderung einiges zu kommen. Leiden werden vor allem die Künstler, Designer, Fotografen und Texter selbst unter den verstärkten Prüfungen leiden, schließlich werden die eigenen Kunden zur Kasse gebeten, und sicher wird sich der eine oder andere Fragen, warum ihn seine Agentur darüber nicht aufgeklärt hat… Dabei besteht für die Erbringer dieser Leistungen keinerlei Pflicht dazu! Eine interessante, sehr sachliche und umfangreiche Diskussion zu dem Thema findet sich übrigens in einer Gruppendiskussion bei XING
Abgabepflichtig sind übrigens auch diejenigen, die bei “Künstlern” einkaufen, die selbst nicht über die KSK versichert sind!

2 | Christian schrieb am Aug 16, 14:30

Betrifft das nun auch unsere Branche, auch wenn wir weder freiberuflich tätig sind, noch bei der KSK versichert sind? Dann stellt sich natürlich auch noch die Frage was denn “regelmäßig” ist. Alle paar Wochen, Monate oder Jahre?

Ich bin gespannt wie und ob das durchgesetzt wird.

3 | Christian Kuhn schrieb am Aug 16, 15:38

@Christian:

Was “regelmäßig” ist, hat der Gesetzgeber nicht näher spezifiziert, das Urteil darüber obliegt der KSK, bzw. nun der Deutschen Rentenversicherung. Also ist wahrscheinlich quasi alles regelmäßig, denn die werden sich diese Mehreinnahmen sicher nicht entgehen lassen. :-s

Und ja, grundsätzlich betrifft das alle Branchen und alle Künstler, Designer, Fotografen oder Texter, sofern künstlerische oder publizistische Werke im weitesten Sinne erbracht werden. Abgabepflichtig sind dabei alle Leistungen (wenn ich es richtig verstanden habe), die zur Verwertung der künstlerischen oder publizistischen Werke notwendig sind, also auch die Ausgaben für die Visagistin bei einem Foto-Shooting, und theoretisch auch die Programmierdienstleistungen, ohne die eine Website ja nicht nutzbar ist…

Nicht abgepflichtig sind nur solche Leistungen, die von einer GmbH erbracht wurden. Ich habe zwar nicht ganz verstanden, warum das so ist, aber das wird immer wieder geschrieben, so auch in dem von mir angesprochenen XING-Forum. Dies spielt den größeren Vertretern unserer Zunft natürlich in die Karten, weil deren Kunden die Sache völlig ingnorieren können. Wohingegen wir “kleinen” Agenturen und Freiberufler das Nachsehen haben. Ist schon sehr skurril das Ganze. Ich hoffe auf eine breitere öffentliche Debatte zu diesem Thema, damit sich vielleicht mehr Klarheit einstellt. Denn an sich ist die KSK ja nichts schlechtes, voreilige Schlüssen sind also auch nicht angebracht. Ein Problem bleibt die Sache trotzdem. Ich denke, da wird noch einiges an Erklärungsbedarf und an unangenehmen Auseinadersetzungen mit Kunden auf unsere Branche zukommen.

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