Es geht weiter im Gesetzgebungsverfahren zur Mini-GmbH!

Veröffentlicht: 29. Juni 2008, 13:24 in von Guido Peters | 2 Kommentar(e)

Am 26.06.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Jetzt steht der Verkündung des Gesetzes noch der zweite Durchgang im Bundesrat bevor.

Wenn alles wie geplant läuft soll das Gesetz im Oktober/ November 2008 in Kraft treten.

Auch bei der Gründung der Mini GmbH wird man nun am Notar nicht vorbeikommen. Wird das Musterprotokoll bei der Gründung verwendet sollen die notariellen Kosten jedoch sehr gering bleiben.


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Kommentare zum Thema Es geht weiter im Gesetzgebungsverfahren zur Mini-GmbH!:

1 | Karl-Heinz schrieb am Mär 23, 08:29

Naja, das ist sehr gut.Das beschlossene Gesetz wird mir eigentlich sehr helfen.Sehr gut!

2 | Guido Peters schrieb am Mär 24, 09:33

Als Ergänzung zum Beitrag sei noch gesagt, dass seit dem 01.11.2008 das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des GmbH-​Rechts und zur Be­kämp­fung von Miss­bräu­chen (MoMiG) gilt. Die neue Unternehmergesellschaft wird wohl auch recht gut angenommen. Mehr dazu in einem neuen Beitrag. Jetzt plant sogar die EU eine Art EU-GmbH.

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