Es geht weiter im Gesetzgebungsverfahren zur Mini-GmbH!
Am 26.06.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Jetzt steht der Verkündung des Gesetzes noch der zweite Durchgang im Bundesrat bevor.
Wenn alles wie geplant läuft soll das Gesetz im Oktober/ November 2008 in Kraft treten.
Auch bei der Gründung der Mini GmbH wird man nun am Notar nicht vorbeikommen. Wird das Musterprotokoll bei der Gründung verwendet sollen die notariellen Kosten jedoch sehr gering bleiben.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des BMJ
Bundesministerium der Justiz – Die GmbH Reform
Kommentare zum Thema Es geht weiter im Gesetzgebungsverfahren zur Mini-GmbH!:
Als Ergänzung zum Beitrag sei noch gesagt, dass seit dem 01.11.2008 das GeÂsetz zur MoÂderÂniÂsieÂrung des GmbH-​Rechts und zur BeÂkämpÂfung von MissÂbräuÂchen (MoMiG) gilt. Die neue Unternehmergesellschaft wird wohl auch recht gut angenommen. Mehr dazu in einem neuen Beitrag. Jetzt plant sogar die EU eine Art EU-GmbH.
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Naja, das ist sehr gut.Das beschlossene Gesetz wird mir eigentlich sehr helfen.Sehr gut!